Starker Partner.
Für Kölns Gastronomie.

Getränkefachgroßhandel, Beratung und Service aus einer Hand – seit über 15 Jahren an der Seite von Kölns Gastronomie. Mit Leistung, Herz und Leidenschaft: Dein langfristiger Partner im Tagesgeschäft.

Getränke

Beratung

Service

Wer wir sind

Getränkefachgroßhandel und Gastronomieberatung in einem.

Schnelle Hilfe und praxisbezogene Beratung sind unsere Stärken. Wir lieben Kölns Gastronomie und das leben wir auch: Gemeinsam mit unseren Kunden möchten wir die Lokale dieser Stadt nach vorne bringen.

Als Getränkefachgroßhandel beliefern wir Dich zuverlässig mit unserem reichhaltigen Sortiment an Getränken und Gastronomie-Zubehör. Wir stärken Dich mit unserer Beratung und Erfahrung, unseren zahlreichen Services und unserem Netzwerk.

Services

Das LHL-Team kommt selbst aus der Gastronomie und kennt die Branche aus erster Hand. Dieses Wissen macht uns stark. Defekte Schankanlage? Die Lüftung funktioniert nicht optimal? Deine Karte braucht den Blick über den Tellerrand? Wir finden Lösungen!

Beratung

Ob Gastronom, Einsteiger, ob Hauseigentümer oder Verpächter eines Lokals: LHL berät zu Konzept, Standort, Finanzierung, Einrichtung und Konzessionsfragen. Fragen zum Tagesgeschäft? Personal oder stimmigen Angebot für Deine Gäste? Wir sind für Dich da.

Sortiment

Zuverlässige Belieferung mit Kölsch, Bieren, Weinen, Trendsettern, alkoholfreien Getränken und Säften – und das an Deinem persönlichen Liefertag. Du bestellst online, per App und Telefon. Und kannst Papier- und Hygieneartikel gleich dazu ordern.
Erfahrung
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Kölner Gastronomien
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Produkte im Sortiment
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Getränke

Alles, was deine Gastronomie braucht

Wer im Rheinland eine Wirtschaft, ein Restaurant oder eine Kneipe führt, der braucht „seine“ Getränkeauswahl. Sie entscheidet mit über Deinen Erfolg. Kölsch einer unserer starken Marken ist natürlich in der Domstadt gesetzt. Aber auch eine feine Weinauswahl ist Deine Visitenkarte – ebenso wie ausgesuchte regionale oder trendige Produkte.

Unsere Kunden

Über 150 Kölner Gastronomien vertrauen uns

Vom Brauhaus bis zur Eventlocation: LHL beliefert und berät ein breites Spektrum an Kölner Gastronomie – persönlich und auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten.

Das sagen unsere Kunden​

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Schlüter Martin
14 Oktober 2026
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So geht berufliche Partnerschaft. Fair, loyal, immer mit einem offenen Ohr und oftmals unsere „Welt rettend“ durch Flexibilität & Hilfsbereitschaft. Da ist man gerne Kunde. „Mer all sin Kölle“, „he hält mer zesamme“, das und vieles mehr, wird hier professionell und mit Herz gelebt.
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Jürgen “Mr. Brown” Leyde-Nagi
21 September 2026
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Wir sind seit nunmehr sieben Jahren stolzer Kunde der LHL und äußerst zufrieden, sowohl mit dem Außendienst und der Auslieferung als auch mit der Geschäftsführung. Insgesamt erleben wir die Zusammenarbeit als äußerst kompetent, zuverlässig und fair. Auf viele weitere Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit!
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Michael Schael
6 November 2022
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Schnell, günstig und immer ansprechbar. Hier wird auch am Samstag um 19 Uhr noch geholfen.
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Bernd Lip
9 Dezember 2021
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Sehr hilfsbereit...

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Ein starkes Team, echte Perspektiven und die Leidenschaft für Gastronomie. Werden Sie Teil von LHL und gestalten Sie mit uns die Genusskultur in Köln.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was gilt überhaupt in Deutschland als Gaststätte?

Das regelt das Gaststättengesetz (GastG). Es gilt seit 1970 und regelt die Voraussetzungen für den Betrieb einer Gaststätte. Als Gaststätte gilt demnach „jeder Betrieb, der Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet.“ Dazu gehören u. a. Bars, Kneipen, Restaurants, Cafés. Eine Gaststätte ist für die Öffentlichkeit oder für einen bestimmten Kreis zugänglich. Wichtig für Gründer ist die Gewerbeordnung (GewO): Sie regelt die Ausübung von Gewerben in Deutschland, gibt also die rechtlichen Rahmenbedingungen vor.

Das ist die zentrale rechtliche Grundlage, um in Deutschland ein Lokal, ein Restaurant, Café oder eine Bar zu eröffnen. Nur damit darfst Du in Deinem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken und eine Gaststätte betreiben. Mit der Gaststättenerlaubnis zeigst Du Behörden und Gästen, dass Du einen professionellen Betrieb hast. Jedes Bundesland hat jedoch seine eigenen Regeln zu den rechtlichen Anforderungen. In einigen Ländern reichst Du einen Antrag ein, in anderen wie in NRW genügt eine einfache Anzeige. Die Kosten für den Antrag sind ebenfalls länderabhängig, liegen in der Regel bei rd. 500,- €. Ebenfalls Pflicht ist Deine Zuverlässigkeitserklärung und ein IHL-Sachkundeausweis.

Für NRW und damit Köln brauchst Du tatsächlich keine klassische Gaststättenerlaubnis – auch nicht, wenn Du Alkohol ausschenkst. Es reicht die Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO). Aber auch das Verfahren hier ist komplex und Du solltest es in aller Ernsthaftigkeit und mit dem Wissen um Deine Verantwortlichkeiten angehen. Insgesamt gilt im Rheinland die Anzeigepflicht nach Landesrecht mit behördlicher Kontrollbefugnis. Rechtliche Grundlage sind das Ordnungsrecht und die Gewerbeordnung. Der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit gilt. Ebenso wird die Räumlichkeit einer Eignungsprüfung unterzogen: Gaststätten müssen den Anforderungen an Brand-, Lärm-, Gesundheits- und Jugendschutz entsprechen, geltende Auflagen müssen eingehalten werden.

Um eine Gastronomie zu eröffnen und um die Gaststättenerlaubnis bzw. Konzession zu beantragen, musst Du Deine Zuverlässigkeit und sog. Sachkunde nachweisen. Für Deine persönliche Eignung reichst Du das polizeiliche Führungszeugnis ein sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Der Gesetzgeber stellt mit der Prüfung dieser Unterlagen etwa sicher, dass keine Vorstrafen vorliegen. Mit einem Eintrag zu Alkohol- oder Drogenmissbrauch wird eine Gaststättenerlaubnis abgelehnt. Zusätzlich brauchst Du den Nachweis über eine besondere IHK-Unterrichtung nach § 4 GastG. Auch eine gastronomische Ausbildung oder gleichwertige Nachweise gelten sind relevant!

Wenn Du bei der Konzessionsvergabe und den Behördengängen bei der Stadt Köln Unterstützung benötigt,
ist LHL für Dich da. Du benötigst in der Regel folgende Unterlagen, die Du mit Sorgfalt vorbereiten solltest:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Nachweis über die IHK-Unterrichtung nach § 4 GastG
  • Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag für die Betriebsräume
  • Baupläne oder Baubeschreibung
  • Gesundheitszeugnisse für Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt